Nach der Aktivierung des Dienstes habe der Beschuldigte in Onlinecasinos zu Lasten der ClickandBuy-Konti gespielt. Die Kosten der vom Beschuldigten in Anspruch genommenen Dienstleistungen – innert rund eines Monats CHF 24‘574.30 – seien den Betroffenen sodann via Telefonrechnung in Rechnung gestellt worden. Die Swisscom habe die ClickandBuy- Forderungen dann aber storniert, so dass die Betroffenen diese Kosten letztlich nicht hätten bezahlen müssen (pag. 1137 f.; S. 23 f. der Urteilsbegründung). Auch dieser Sachverhalt ist weitgehend unbestritten. Die Verteidigung rügt die rechtliche Würdigung der Vorinstanz.