8. Beweiswürdigung und erwiesener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird in Ziff. I. 2. der Anklageschrift vom 5. September 2011 (pag. 540 ff.) mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage vorgeworfen. Der Beschuldigte habe unter Verwendung der Personalien von neun Geschädigten bei ClickandBuy, einem Dienst der Swisscom, Benutzerkonti eröffnet und anschliessend durch Täuschung die Geschädigten dazu gebracht, über ihren Telefonanschluss die Konti zu aktivieren. In der Folge habe er diese Konti unrechtmässig zu seinen Gunsten und zu Lasten der Geschädigten belastet (pag. 541).