8 Vermögen zu vermehren. Der Kauf von Computerteilen stellte eine Investition dar, die nach dem in Aussicht gestellten gewinnbringenden Weiterverkauf grundsätzlich wieder erhältlich gemacht werden konnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts muss die Vereinbarung einer Werterhaltungspflicht nicht sachenrechtlich abgesichert werden, sondern kann sich auf eine obligatorische Bindung beschränken (Urteil des Bundesgerichts 6B_93/2010 vom 12. April 2010 E. 2.4).