6. Beweiswürdigung und erwiesener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird in Ziff. I. 1. der Anklageschrift vom 5. September 2011 (pag. 540 ff.) Veruntreuung zum Nachteil von H.________ vorgeworfen. Der Beschuldigte habe gegenüber H.________ erklärt, er könne sich an seinem Computergeschäft beteiligen und habe diesen so dazu gebracht, ihm mehrere Darlehen im Gesamtbetrag von CHF 102'100.00 zu gewähren (18 Darlehensverträge). In der Folge habe der Beschuldigte die ihm übergebenen Darlehen abmachungswidrig für seine eigenen Zwecke verwendet (pag. 540).