Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 25. November 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als die Rückgabe von 16 Darlehensverträgen betreffend 5 H.________ sowie von sieben betreffend verschiedene Gläubiger nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils an A.________ verfügt wurde. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Veruntreuung, begangen in der Zeit vom 18.05.2007 - 02.10.2007 in St. Gallen und anderswo z.N. von H.________ (Deliktsbetrag von CHF 53'500.00);