2. von der Anschuldigungen des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 4. Juni 2008 bis 8. Juli 2008 in Biel, z.N. von C.________, K.________, H.________, D.________, E.________, L.________, M.________, G.________ und N.________; 3. von der Anschuldigung der Erpressung, angeblich begangen am 18.06.2008 in St. Gallen und anderswo z.N. von H.________; unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die Verteidigungskosten gemäss Kostennote.