Mit Verfügung vom 21. September 2015 wurden die in der Berufungserklärung vom 9. April 2015 gestellten Beweisanträge begründet abgewiesen. Die Verteidigung wurde aufgefordert, der Kammer innert Frist die ihrer Meinung nach an die psychiatrischen Gutachter zu stellenden Fragen betreffend Schuldfähigkeit einzureichen (pag. 1240 ff.). Mit Schreiben vom 16. Oktober 2015 verzichtete die Verteidigung darauf, Ergänzungsfragen zu stellen (pag. 1249 f.).