2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwältin I.________, und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura- Seeland, mit Schreiben vom 4. bzw. 5. Dezember 2014 (pag.1073; pag. 1079) form- und fristgerecht die Berufung an. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 25. März 2015 (pag. 1164 f.) erklärte der Beschuldigte, neu vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 9. April 2015 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteils (pag. 1207 ff.).