1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 25. November 2014 wurde A.________ freigesprochen von der Anschuldigung der Erpressung z.N. von H.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/3) an den Kanton Bern (pag. 1046; Ziff. I. des angefochtenen Urteils). Hingegen wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der Veruntreuung z.N. von H.________ und des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfach begangen in neun Fällen, schuldig erklärt. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt.