2. Zur Bezahlung von CHF 2‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 13.02.2014 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - dem Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (nur Dispositiv)