Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 1. Juli 2014 an die Strafund Zivilklägerin zu verurteilen. Die beantragte und zugesprochene Genugtuungssumme von CHF 2‘000.00 erscheint mit Blick auf die lange Deliktsdauer und die psychischen Folgen der Taten angemessen. Die erstinstanzliche Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 2‘000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 13. Februar 2014 an die Straf- und Zivilklägerin ist folglich zu bestätigen. Für die Beurteilung des Zivilpunkts werden keine erst- und oberinstanzlichen Kosten ausgeschieden.