Die VBRS-Richtlinien sehen für das Verpassen einer Ohrfeige eine Busse von CHF 300.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 46). Der Beschuldigte ging während mehreren Jahren auf verschiedene Weise (Würgen, Schlagen, Bewerfen mit Gegenständen) gegen die Straf- und Zivilklägerin vor, so dass sie blaue Flecken und Kratzspuren davon trug. Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen mehrfacher Tätlichkeiten in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Busse von CHF 1‘000.00 als angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt.