21 Das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten beträgt heute CHF 4‘400.00 (pag. 319). Abzüglich des Pauschalabzugs von 30% für Krankenkasse und Steuern ergibt dies einen Tagessatz von rund CHF 100.00. Unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots (vgl. Ziff. I. 5. vorne) wird die Tagessatzhöhe auf CHF 60.00 festgesetzt.