Im September 2013 packte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin nach einem Streit am Hals und drückte sie an die Wand, so dass die Straf- und Zivilklägerin den Kopf an der Wand aufschlug und eine blutende Wunde davon trug und mehrere Tage Kopfschmerzen verspürte. Die Folgen der Tat waren weniger