Im Spätsommer 2011 schlug der Beschuldigte mehrmals mit der Hand und der Faust gegen den Kopf der Straf- und Zivilklägerin, so dass sie Nasenbluten bekam. Ihre physische Integrität wurde weniger schwerwiegend beeinträchtigt als im Referenzsachverhalt. Für diesen Vorfall erscheint für sich alleine beurteilt eine Strafe von 15 Strafeinheiten als angemessen. Im September 2013 packte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin nach einem Streit am Hals und drückte sie an die Wand, so dass die Straf- und Zivilklägerin den Kopf an der Wand aufschlug und eine blutende Wunde davon trug und mehrere Tage Kopfschmerzen verspürte.