14.2 Einfache Körperverletzungen Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) sehen bei einem Faustschlag ins Gesicht, bei dem das Opfer einen Nasenbeinbruch erleidet und der Vorfall eine ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 46). Im Spätsommer 2011 schlug der Beschuldigte mehrmals mit der Hand und der Faust gegen den Kopf der Straf- und Zivilklägerin, so dass sie Nasenbluten bekam.