Indem der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin drohte, sie niederzustechen, umzubringen und vor allen Leuten aufzuschlitzen sowie mit einen Taschenmesser eine Stichbewegung gegen sie machte und das Messer etwa 10 cm von ihrem Hals entfernt hielt, versetzte er sie in Todesangst. Die Straf- und Zivilklägerin fuhr entgegen ihrem Willen mit dem Beschuldigten bis zur Post in E.________, wo ihr die Flucht gelang. Sie musste sich nach diesem Vorfall in psychiatrische Behandlung begeben. Es ging ihr so schlecht, dass sie von ihrem Hausarzt in die Klinik L.________ überwiesen wurde. Die Schwere der Verletzung des betroffenen