9. Einfache Körperverletzungen und Tätlichkeiten Nach Art. 123 StGB wird wegen einfacher Körperverletzung bestraft, wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt. Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er der Ehegatte des Opfers ist und die Tat während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung begangen wurde. Gemäss Art. 126 Abs. 2 lit. b StGB wird bestraft, wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben.