8.5 Fazit Beweiswürdigung und erwiesener Sachverhalt Die Beweislage charakterisiert sich zusammengefasst dadurch, dass die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin nach den Kriterien der Aussagepsychologie sehr glaubhaft sind, dass ihre Aussagen in den Aussagen ihrer Angehörigen Verknüpfungen finden, und dass sich das Aussageverhalten des Beschuldigten nicht durch Glaub-