Die Arztberichte dokumentieren, dass die Straf- und Zivilklägerin die Eheprobleme auch gegenüber ihren Ärzten angesprochen hat. Sie unterstreichen die Ausführungen der Straf- und Zivilklägerin und zeigen auf, dass die psychische Belastung nach dem Vorfall vom 12. Februar 2014 zugenommen hat und sich die Straf- und Zivilklägerin in psychiatrische Behandlung begeben musste. 8.5 Fazit Beweiswürdigung und erwiesener Sachverhalt