_ diagnostizierte, die Straf- und Zivilklägerin habe unter einer Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion (DD: Posttraumatische Belastungsstörung) gelitten, bei offenbar sehr schwieriger Trennungssituation. Im Rahmen der Sprechstunde seien sowohl psychische wie auch physische Übergriffe zur Sprache gekommen, wobei er keine äusserlichen Verletzungen festgestellt habe (pag. 64). Die Arztberichte dokumentieren, dass die Straf- und Zivilklägerin die Eheprobleme auch gegenüber ihren Ärzten angesprochen hat.