Dem von der Staatsanwaltschaft beim behandelnden Psychiater/Psychotherapeut Dr. med. N.________ eingeholten Bericht vom 10. Juni 2014 und der transkribierten Krankengeschichte kann entnommen werden, dass die Straf- und Zivilklägerin die Übergriffe auch ihm gegenüber schilderte (pag. 64 ff.). Dr. N.________ diagnostizierte, die Straf- und Zivilklägerin habe unter einer Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion (DD: Posttraumatische Belastungsstörung) gelitten, bei offenbar sehr schwieriger Trennungssituation.