__ Krankenkasse vom 20. März 2014 führte Dr. K.________ aus, dass die Straf- und Zivilklägerin schon im Dezember 2011, als seine Betreuung angefangen habe, über Angstzustände geklagt habe, die durch ihre schwierige Ehesituation teilweise hervorgerufen würden. Sie habe ihren Ehemann als besitzergreifend und eifersüchtig beschrieben. Im Mai 2012 habe er die Patientin wegen einem leichten Schädel-Hirn-Trauma behandelt. Auch damals habe sie sich von ihrem Ehemann sehr schlecht behandelt gefühlt und habe viel geklagt. Im Februar 2014 sei die häusliche Situation eskaliert. Die Straf- und Zivilklägerin sei von ihrem Ehemann bedroht worden.