vgl. zum Ganzen pag. 244 f., S. 32 f. der Urteilsbegründung). Auffallend ist auch, dass der Beschuldigte an der polizeilichen Einvernahme kaum aus dem Schwärmen bezüglich seiner Ehe rauskam. So erklärte er, die Beziehung zu seiner Frau sei sehr gut. Sie könnte nicht besser sein (pag. 10 Z. 24). Sie hätten auch verbal nie einen Konflikt gehabt. Sie hätten zusammen das schönste Leben gehabt (pag. 10 Z. 50 f.). Er sehe die Zukunft mit seiner Frau (pag. 11 Z. 100). Gegenüber der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte immerhin ein, dass sie kleine Probleme gehabt hätten (pag. 16 Z. 104 f.). Er zeigte sich jedoch überzeugt, dass seine Frau noch am selben Abend zu ihm zurückkomme (pag.