Dies zeigen folgende Beispiele: Auf die Frage, was er dazu sage, dass seine Frau nicht zu ihm zurückkommen wolle, antwortete der Beschuldigte: «Ich liebe sie sehr, ich möchte mit ihr zusammen sein» (pag. 20 Z. 238 f.). Auf den Einwand des Staatsanwalts, dass seine Wahrnehmung aber 180 Grad in eine andere Richtung gehe als die Wahrnehmung seiner Frau, meinte der Beschuldigte: «Vielleicht hat sie Schwierigkeiten mit ihrer Familie» (pag. 20 Z. 241 ff.). Auf Frage, was sich am 12. Februar 2014 abgespielt bzw. zugetragen habe, antwortete der Beschuldigte «Mit meiner Frau ist nichts vorgefallen. Es gibt mehr Probleme mit der Familie meiner Frau.