170 Z. 39 f.). Nach dem Vorfall vom 12. Januar 2014 ging die Straf- und Zivilklägerin mit dem Beschuldigten zur Polizei, als dieser Anzeige gegen ihren Vater und Bruder einreichte (vgl. pag. 170 Z. 37 ff.; pag. 179 ff.). Ferner geht aus den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin hervor, dass sie gerne gearbeitet hätte, nicht von ihrem Mann abhängig sein wollte, ihrem Mann zuliebe jedoch gekündigt hat (pag. 30 Z. 88 ff.), was wiederum ein Indiz dafür ist, dass sie dem Beschuldigten (nach seinem Verständnis) eine gute Ehefrau sein wollte. Sie gab an, sie habe dem Beschuldigten gesagt, sie wolle nicht nur arbeiten, sondern auch etwas Geld für sich haben (pag. 167 Z. 5 f.).