17. Z. 155 f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte der Beschuldigte, er habe der Familie seiner Frau ein Darlehen von CHF 2‘000.00 und CHF 8‘000.00 gegeben um ihnen zu helfen. Einiges hätten sie zurückbezahlt, anderes nicht. Das Problem sei nicht, dass sie es nicht zurückbezahlt hätten, sondern dass sie sein Leben zerstört hätten. Er sei bereit weiter zu arbeiten um ihnen zu helfen (pag. 162 Z. 20 ff.). An der polizeilichen Einvernahme vom 5. Februar 2014 im Strafverfahren gegen G.________ und H.________ erklärte der Beschuldigte auf Frage, weshalb er von den beiden ohne Vorwarnung geschlagen worden sei, er wisse nicht warum.