Da er die Vorwürfe bestreitet, liegt dies in der Natur der Sache und darf nicht zu Lasten des Beschuldigten berücksichtigt werden. Auffallend ist jedoch, dass der Beschuldigte in sämtlichen Einvernahmen versuchte, das Thema auf die Familie seiner Ehefrau und den Vorfall vom 12. Januar 2014 zu lenken. Der Beschuldigte verknüpfte die meisten ihm vorgehaltenen Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sogleich mit dem Verhalten ihrer Familie. Er stellte sich selber als Opfer dar und baute seine Verteidigungsstrategie darauf auf, dass die Beschuldigungen einzig auf Druck ihrer Familie zustande gekommen sei-