Auf Frage, ob sie den Vorfall beschreiben könne, bei dem ihr danach die Nase geblutet habe, gab die Straf- und Zivilklägerin an, der Beschuldigte habe sie mehrmals mit der Hand und der Fast geschlagen. Ihre Nase habe bei einem einzigen Schlag nicht geblutet, sondern nur, wenn sie mehrmals geschlagen worden sei. Sie glaube, dies sei im August oder September 2011 gewesen (pag. 167 Z. 27 ff.).