Gegenüber der Staatsanwaltschaft bejahte die Straf- und Zivilklägerin die Frage, ob ihr schwarz vor Augen geworden sei, als der Beschuldigte sie gewürgt habe. Einmal habe sie auch noch Nasenbluten bekommen (pag. 31 Z. 144 f.). Die Würgeübergriffe hätten einmal kurz nach der Heirat im August 2011 und einmal im September 2013 stattgefunden. Damals habe er sie gewürgt und ihren Kopf an die Wand gedrückt, worauf sie geblutet habe. Ein weiteres Mal habe im Dezember 2013 stattgefunden (pag. 31 Z. 153 ff.). Er habe sie an die Wand gedrückt (pag. 33 Z. 204). Sie sei später zum Arzt gegangen und habe ihm gesagt, dass sie starke Kopfschmerzen habe (pag. 33 Z. 211).