Die starken Kopfschmerzen, welche die Anklageschrift erwähnt, schilderte die Privatklägerin für den Vorfall vom Dezember 2013 (pag. 33 Z 198-213). In der Hauptverhandlung schilderte die Privatklägerin sie auch als Folge des Vorfalles vom September 2013 (pag. 167 Z 12-15). Dies ist nicht unglaubhaft. Wer gewürgt und gegen die Wand gedrückt wird, dabei den Kopf anschlägt und eine Schürfwunde davonträgt, bei dem ist es nicht ausgeschlossen, dass Kopfschmerzen die Folge sind.»