35 Z 293, 297). Sie sei anschliessend Richtung Migros gerannt und dann zum Bahnhof (pag. 35 Z 298). Am Bahnhof Bern habe sie sich mit ihrem Bruder getroffen (pag. 35 f. Z 307 f.) und sie seien mit dem Zug nach J.________ gefahren (pag. 61 f.). Die drei anderen Vorfälle hätten kurz nach der Heirat im August 2011, im September 2013 (pag. 31 Z 154) und im Dezember 2013 (pag. 31 Z 156) in der Wohnung in E.________ stattgefunden (pag. 31 Z 120-122). Die Privatklägerin belastete den Beschuldigten nicht mehr als nötig. Sie relativierte anlässlich der Hauptverhandlung die Schwere ihrer Verletzung, indem sie sagte: