167 Z. 7). Sie hat sehr authentisch erklärt, warum das Fass (erst) am 12.02.2014 überlief: „Aber der 12.2 war ein roter Punkt. Die Aggression in seinen Augen habe ich noch nie bei ihm gesehen. Wenn man nicht weiss, was als nächstes geschieht.“ (pag. 166 Z 18 f.). Die raum-zeitliche Verknüpfung der Aussagen ist für den Vorfall vom 12.02.2014 vorhanden, ebenso für die drei Vorfälle, die sie als die schlimmsten bezeichnet hatte. Die Privatklägerin beschrieb, dass sich der Vorfall vom 12.02.2014 um ca. 16.00 Uhr in der Wohnung ereignet habe (pag. 24 Z 30 f.) und sie in der Folge zur Post in E.________ gegangen seien (pag. 35 Z 293, 297).