Der Beschuldigte sei daraufhin zusammen mit der Straf- und Zivilklägerin zur Post gefahren. Während der Fahrt habe er ausgeführt, dass es ihr noch leid tun werde, dass sie das Konto gesperrt habe, und er sie umbringen werde. Nach dem Aussteigen aus dem Auto bei der Post habe er ihr erneut gedroht, sie vor all den Leuten aufzuschlitzen, sollte sie nicht mitkommen. Dabei habe er erneut das Taschenmesser geöffnet. In der Folge sei es der Straf- und Zivilklägerin gelungen zu fliehen (Ziff. 2.2. Anklageschrift).