6 was von der Straf- und Zivilklägerin abgelehnt worden sei. Daraufhin soll der Beschuldigte ein Taschenmesser hervorgenommen und eine Stichbewegung gegen die Straf- und Zivilklägerin gemacht haben, wobei er das Messer etwa 10 cm von ihrem Hals entfernt gehalten habe. Dabei habe er sie in den Gang gezerrt und ihr gedroht, sie niederzustechen, wenn sie nicht mitkomme. Dadurch sei die Straf- und Zivilklägerin in Todesangst versetzt worden. Der Beschuldigte sei daraufhin zusammen mit der Straf- und Zivilklägerin zur Post gefahren.