4. der versuchten Nötigung, begangen am 12. Februar 2014 (Anklageschrift 2.2), in E.________, z.N. von C.________. II. Der Beschuldigte sei zu verurteilen: 1. zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 4‘590.00 an die Privatklägerin C.________, für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren, 2. zur Bezahlung von CHF 1‘417.55 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 13.02.2014 an die Privatklägerin C.________, 3. zur Bezahlung von CHF 2‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 13.02.2014 an die Privatklägerin C.________,