4 3. Die Zivilklage von C.________ (Schadenersatz und Genugtuung) sei kosten- und entschädigungspflichtig abzuweisen. 4. Es seien durch das Gericht die weiteren Verfügungen von Amtes wegen zu treffen.» Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete namens der Straf- und Zivilklägerin und entsprechend dem erstinstanzlichen Urteil folgende Anträge: I. Der Beschuldigte sei in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils schuldig zu erklären: