______ sowie der versuchten Nötigung, angeblich begangen am 12. Februar 2014 dies unter Ausscheidung und Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden Verfahrenskosten der ersten Instanz sowie des oberinstanzlichen Verfahrens an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung für die Verteidigungskosten an A.________.