3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 309). 3 Die Verteidigung stellte mit Schreiben vom 9. Dezember 2015 folgende Beweisanträge (pag. 304 ff.): «1. Es sei der Lohnauszahlungsbeleg vom 16.07.2013 sowie der Fahrzeugausweis für das Kontrollschild F.________ zu den amtlichen Akten zu erkennen. 2. Es sei an der Verhandlung der Berufungsführer noch einmal kurz zum Sachverhalt zu befragen.