2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, neu vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 20. Februar 2015 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 206). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 25. März 2015 (pag. 269 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 15. April 2015 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 274 f.). Mit Schreiben vom 22. April 2015 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag. 281).