Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde für die Verbindungsbusse auf 20 Tage und für die Übertretungsbusse auf 10 Tage festgesetzt. Der Beschuldigte hat der Straf- und Zivilklägerin eine Entschädigung von CHF 4‘590.00 für ihre Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen (pag. 199 f., Ziff. II. des angefochtenen Urteils). Schliesslich wurde der Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 1‘417.55 Schadenersatz und CHF 2‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 13. Februar 2014 an die Straf- und Zivilklägerin verurteilt (pag. 200, Ziff. III. des angefochtenen Urteils).