(nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) schuldig erklärt. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 183 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 10‘980.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Ferner wurde der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘200.00, einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00 und den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘382.60, verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde für die Verbindungsbusse auf 20 Tage und für die Übertretungsbusse auf 10 Tage festgesetzt.