Der K.-Weg in L. ist eine Quartierstrasse, welche einige wenige Industriebetriebe sowie ein Wohnquartier (LS) erschliesst. Er weist wenig Verkehr auf. Während der Dauer des Augenscheins haben denn auch nur ganz vereinzelte Fahrzeuge die Einfahrt passiert, was es dem Gericht überhaupt erlaubt hat, die notwendigen Photos ungestört zu erstellen. Ferner ist festzuhalten, dass A. keinen Beifahrer hatte. Gemäss Beweisergebnis ist auch keine andere Person auf dem Platz anwesend gewesen, welche hätte als Hilfsperson beigezogen werden können. Das Einbiegemanöver nach rechts mit einem Personenwagen in eine wenig befahrene Quartierstrasse nimmt auch nicht eine erhebliche Zeitspanne in Anspruch.