IX. Verfügungen Das grüne Notizbuch (WSG 14 1-3), das Hello-Kitty Adressbuch (WSG 15 5) und der Schweizer Pass (.________; WSG 15 5) sind nach Eintritt der Rechtskraft zu den Effekten der Berufungsführerin zu geben. Die Zustimmung zur Löschung der beiden erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. ________ und PCN Nr. ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m.