Es ist zu berücksichtigen, dass die Urkundenfälschungen nicht besonders geschickt bzw. mit einer besonderen Raffinesse gemacht wurden, das Verschulden mithin nicht allzu gross ist. Für die Urkundenfälschungen ist deshalb eine Strafe von 3 Monaten zu veranschlagen, welche im Umfang von 2 Monaten zu asperieren ist. Für die Geldwäscherei erscheint eine Strafe von 1,5 Monaten angemessen, davon ist 1 Monat zu asperieren. Die Einsatzstrafe erhöht sich damit auf 45 Monate.