(Malergeschäft) beging die Berufungsführerin im Mai/Juni 2011). Diesen Fall isoliert gewichtet die Kammer mit 1,5 Monaten, wovon 1 Monat zu asperieren ist. Die Einsatzstrafe erhöht sich damit auf 42 Monate. 23.5.2 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann auf VI.22.2. Täterkomponenten hiervor verwiesen werden; sie sind neutral zu werten. Damit bleibt es bei einer Einsatzstrafe von 42 Monaten.