alleine wäre eine Freiheitsstrafe von 1,5 Monaten auszufällen. Dieses Strafmass ist im Umfang von 1 Monat zu asperieren, womit sich die Einsatzstrafe auf 41 Monate erhöht. 101 23.4.2 Täterkomponenten und Zwischenfazit Für die Täterkomponenten kann auf VI.22.2. Täterkomponenten hiervor verwiesen werden; sie sind neutral zu werten. Damit bleibt es bei einer Einsatzstrafe von 41 Monaten.