23.4 Betrug z.N.v. L.________ 23.4.1 Tatkomponenten Der Deliktsbetrag ist in diesem Fall vergleichsweise eher klein (CHF 4‘000.00). In Bezug auf die Art und Weise der Herbeiführung gilt es aber zu berücksichtigen, dass die Berufungsführerin ihr Opfer unter den Arbeitskollegen ihres damaligen Lebenspartners suchte und fand und damit nicht nur L.________ finanziell schädigte, sondern auch AD.________ an seinem Arbeitsplatz unmöglich dastehen liess (WSG I pag.