sie wollte sich zusammen mit ihren Eltern mit dem ertrogenen Geld einen luxuriösen Lebensstil leisten, für welchen sie als Arbeitslose ohne Ausbildung nicht das nötige Kleingeld hatte. Auch in Bezug auf diesen Betrug ist zu berücksichtigen, dass die Deliktsperiode schon lange zurück liegt (Mai bis November 2001), was strafmindernd im Umfang von 3 Monaten zu berücksichtigen ist. Dieser Fall alleine wäre nach Auffassung der Kammer mit einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten zu sanktionieren.