Dazu kommt, dass die Kammer von der absoluten Mittellosigkeit der Berufungsführerin überzeugt ist; allfällige Geldstrafen, welche ohnehin unbedingt auszufällen wären, könnte sie nicht bezahlen, weshalb diese in Freiheitsstrafen umgewandelt werden würden, wobei die Berufungsführerin den Asperationsbonus «verlieren» würde und im Endeffekt eine längere Strafe absitzen müsste. Es ist somit vorliegend für sämtliche Delikte eine Gesamtfreiheitsstrafe auszufällen.